Die Pflegebox der Süd Apotheke

Kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad I

Monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € – vollständig von der Pflegekasse übernommen

Sie oder Ihr Angehöriger haben einen Pflegegrad? Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – jeden Monat.

  • Kein Eigenanteil
  • Keine Vorleistung
  • Online-Antrag in ca. 3 min

Ihr gesetzlicher Anspruch – einfach nutzen

Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher erhalten von der Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch:

  • wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt
  • kann jeden Monat genutzt werden
  • verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird

Viele Betroffene oder Angehörige wissen nicht, dass ihnen diese Unterstützung zusteht. Wir helfen Ihnen dabei, den Anspruch unkompliziert zu sichern.

Angehörige mit Seniorin am iPad

Was enthält die Pflegebox?

Die Pflegebox enthält ausgewählte Verbrauchsprodukte für die häusliche Pflege, zum Beispiel:

Die Zusammenstellung kann an den individuellen Bedarf angepasst werden. Alle Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind für die häusliche Pflege zugelassen.

Ablauf

So funktioniert es

1

Antrag online ausfüllen

Sie geben die notwendigen Daten in wenigen Minuten digital ein.

2

Abstimmung mit der Pflegekasse

Die komplette Kommunikation mit der Pflegekasse wird von uns übernommen.

3

Monatliche Lieferung

Nach Genehmigung erhalten Sie die Pflegebox regelmäßig und bequem nach Hause. Kein Papierkram. Kein Behördengang. Keine komplizierten Formulare.

Tochter und Vater liegen sich in den Armen

Entlastung für Angehörige

Pflege bedeutet Verantwortung – und häufig zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Mit der Pflegebox:

  • entfällt die Beschaffung einzelner Produkte
  • wird der bürokratische Prozess übernommen
  • erfolgt die Lieferung automatisch
  • bleibt mehr Zeit für das Wesentliche

Auch bevollmächtigte Angehörige können den Antrag stellen.

Häufige Fragen zum Pflegepaket

  • Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat vollständig.
  • Als GKV-Patient ist keine Vorleistung erforderlich. Als PKV-Patient oder Beihilfeempfänger ist eine (teilweise) Vorleistung erforderlich.
  • In der Regel erfolgt die Bearbeitung zeitnah nach Antragstellung durch die Pflegekasse.
  • Ja. Die Zusammenstellung kann je nach Bedarf jederzeit angepasst werden.
  • Der Anspruch bleibt bei Pflegegrad 1 oder höher bestehen.
  • Ja, sofern eine entsprechende Bevollmächtigung bei der Krankenkasse vorliegt.

Nutzen Sie Ihren Anspruch – unkompliziert und sicher

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, besteht ein klarer gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sichern Sie sich die monatliche Unterstützung – ohne Aufwand.

Unverbindlich • Kostenfrei

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Öffnungszeiten

Mo - Fr. 8:30 - 19:00 Uhr
Sa.    8:30 - 14:00 Uhr

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Haftungsausschluss

Aus Gründen der Lesbarkeit werden evtl. nicht immer alle Geschlechter genannt. Selbstverständlich sind dabei immer alle Geschlechter gemeint.

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